Abrechung

Aufgrund der aktuellen Gesetzeslage erfolgt die Übernahme der Kosten abhängig von Ihrer Versicherung:


Sie sind privat oder beihilfeversichert:

In der Regel werden die Kosten von Ihrer privaten Krankenkasse übernommen, die Rahmenbedingungen der Kostenübernahme hängen von Ihrer Krankenkasse und ihrem Tarif ab. Kontaktieren Sie Ihre Krankenkasse, um dies abzuklären. Wenn Sie zusätzlich beihilfeversichert sind, sollten Sie ebenfalls Kontakt zu Ihrer Beihilfestelle aufnehmen. Auch diese übernimmt in der Regel anteilig die Kosten einer psychotherapeutischen Behandlung. Das Honorar wird dabei nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten berechnet (GOP, Ziffer 870) und beträgt derzeit 118,03 Euro pro Therapiestunde von 50 Minuten.
Gerne können Sie sich auch an mich wenden, wenn Unklarheiten oder Fragen bestehen sollten.


Sie sind gesetzlich versichert:

Ich behandele im Rahmen einer Privatpraxis. Es besteht jedoch die Möglichkeit für eine Zusammenarbeit im Kostenerstattungsverfahren nach § 13 (3) SGB V. Hiernach ist die Krankenkasse bei medizinischer Notwendigkeit gehalten, die Kosten für eine Psychotherapie in einer Privatpraxis zu übernehmen, wenn Sie keinen zeitnahen Termin bei einem Vertragstherapeuten anbieten kann.
Gerne können Sie sich auch an mich wenden, wenn Unklarheiten oder Fragen bestehen sollten.

 

Weitere Informationen zum Ablauf finden Sie hier: 

Broschüre der Deutschen Psychotherapeutenvereinigung

BKK-VBU-Versicherte können im Rahmen eines Selektivvertrags behandelt werden. Das bedeutet in der Regel eine problemlose Kostenübernahme durch die Krankenkasse.


Sie interessieren sich für Coaching, Paartherapie oder möchten die Kosten selbst zahlen:

Wenn Sie die Kosten für die Therapie selbst übernehmen wollen, richten sich diese entsprechend der Privatversicherter für 118,03 Euro je Sitzung à 50 Minuten.

 

Eine Paartherapie wird nicht von der Kasse übernommen. Das Kosten für eine gemeinsame Sitzung à 50 Minuten beträgt 150 Euro.

 

Beim Coaching besteht im Unterschied zu einer Psychotherapie keine medizinische Notwendigkeit. Die Kosten für je Sitzung à 50 Minuten betragen 120 Euro.

Ausgaben für Coaching sind in der Einkommenssteuererklärung vollumfänglich als Weiterbildungskosten absetzbar.